BKA - Feststellungsbescheide
Waffen-/Sprengstoffrecht
Waffen-/Sprengstoffrecht
Nach § 15a Absatz 2, 3 WaffG genehmigt das Bundesverwaltungsamt darüber hinaus auf Antrag die Teile der Sportordnungen der Schießsportverbände, soweit diese für die Ausführung des Waffengesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erheblich sind.
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die genehmigten Schießsportordnungen der nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverbände und die nach § 15a Absatz 3 WaffG genehmigten Schießsportordnungen im Lesezugriff einzusehen. Da Änderungen der Regelwerke gemäß § 15a Absatz 2 WaffG ebenfalls genehmigungspflichtig sind, finden Sie nachfolgend die Sportordnungen jeweils in der Fassung der letzten Genehmigung.